Zenjob ist darauf bedacht, Studierenden eine Möglichkeit zu bieten flexibel Geld zu verdienen und sich damit das Leben im Studium etwas einfacher zu gestalten. Dennoch gibt es einige Studien- oder Ausbildungsformen, die nicht mit der kurzfristigen Beschäftigung bei Zenjob vereinbar sind.
Du kannst nicht mit Zenjob arbeiten, wenn
- Du Dich in einem Ausbildungsverhältnis befindest.
- Deine Hochschule nicht staatlich anerkannt ist.
- Du ein Teilzeitstudium absolvierst.
- Du Dich gegenwärtig in einem Urlaubssemester befindest.
- Du ein Promotionsstudium absolvierst.
- Du Dich nicht für die digitale Signatur registrieren kannst (Die Richtlinien der Europäischen Union findest Du unter folgendem Link: https://www.consilium.europa.eu/prado/de/search-by-document-country.html)
Bei allen diesen Ausbildungs- bzw. Studienformen nimmt die Deutsche Rentenversicherung bei einer Beschäftigung neben der Ausbildung bzw. neben dem Studium eine Berufsmäßigkeit der Beschäftigung an. Das bedeutet, dass Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Da die Tätigkeiten bei Zenjob jedoch frei von Beiträgen zur Sozialversicherung sind, können wir mit Auszubildenden oder Studierenden, die eines der oben genannten Kriterien erfüllen, derzeit nicht zusammenarbeiten.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.