Während des Semesters darfst Du maximal 20 Stunden in der Woche neben dem Studium arbeiten und in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Stunden. Dies hängt vor allem mit dem Studentenprivileg zusammen, das Dir eine Beschäftigung ermöglicht, die weitgehend von Beiträgen zu den Sozialversicherungen befreit ist.
Nähere Informationen zu dieser sogenannten 20-Stunden-Regel findest Du auf den Seiten der Studentenwerke oder auf studis-online.de.
Im Zweifelsfall erkundige Dich aber immer noch einmal bei Deiner Krankenversicherung.
Bitte beachte auch, dass Du bei Zenjob in einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt bist, somit zwar keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden, jedoch Lohnsteuern anfallen können.
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