Eine weitere Beschäftigung neben Zenjob ist generell möglich.
Beispiele wie Minijob, Midijob, Werkstudentenjob, Praktikum oder Nachhilfe stellen alle kein Problem dar.
Bei Zenjob bist Du im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt und nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ("450€-Minijob"). Daher musst Du bei Zenjob eine Steuerklasse angeben. Da Du nicht bei zwei Arbeitgebern die Steuerklasse 1 (Hauptarbeitgeber) haben kannst, wäre es sinnvoll, Dich bei dem Arbeitgeber, über welchen Du mehr Gehalt beziehst, in die Steuerklasse 1 zu melden.
Demnach würden Dich der zweite (und jeder weitere Arbeitgeber) mit der Steuerklasse 6 (Nebenarbeitgeber) anmelden. Wenn Du unsicher bist, mit welcher Steuerklasse wir Dich abrechnen, oder Du Deine Steuerklasse anpassen möchtest, melde Dich bitte bei uns.
Solltest Du noch eine weitere Beschäftigung neben Zenjob haben, ist eventuell auch die 20h-Regel für Dich relevant. Als Student, der sich selbst krankenversichert darfst Du nämlich während des Semesters nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Wirklich wichtig ist jedoch, dass Du uns bei einer anderen kurzfristigen Beschäftigung immer über die dort geleisteten Arbeitstage informierst.
Der Hintergrund ist, dass Du bei Zenjob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt wirst. Diese Beschäftigungsform ist von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit, allerdings darfst Du auch bei mehreren Arbeitgebern in der Summe nicht mehr als 70 Tage pro Kalenderjahr kurzfristig beschäftigt arbeiten.
Mit Deiner Meldung über außerhalb von Zenjob gearbeitete Tage ermöglichen wir Dir und auch uns einen Überblick der erlaubten 70 Tage pro Kalenderjahr und können Dich frühestmöglich über das Erreichen der Grenze von 70 Tagen informieren.
Generell ist es Deine Pflicht auf die Anzahl der geleisteten Tage zu achten und Zenjob über eine andere kurzfristige Beschäftigung in Kenntnis zu setzen, so dass Du die erlaubten 70 Arbeitstage der kurzfristigen Beschäftigung nicht überschreitest.
Um bei dieser Angelegenheit auf Nummer sicher zu gehen empfehlen wir Dir, dass Du bei Deiner Krankenkasse nachfragst, da letztendlich diese solche Regelungen festlegt und Dir am besten sagen kann wie oft Du arbeiten und wie viel Du verdienen darfst.
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