Da es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, ist die mögliche Arbeitszeit auf 70 Tage im Kalenderjahr beschränkt. Wann und in welchem Zeitraum Du die 70 Tage arbeitest, überlassen wir ganz Dir. Allerdings solltest Du für mindestens zwei Wochen in einer unser Städte zur Verfügung stehen, da in manchen Fällen eine Einarbeitung bei den Jobs notwendig ist. In diesem Fall ist es auch wichtig, dass Du uns über den Städtewechsel informierst und uns Deinen aktuellen Aufenthaltsort mitteilst, damit wir Dein Profil entsprechend anpassen können.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Wie kann ich mich bei Zenjob anmelden?
- Brauche ich besondere Voraussetzungen, wenn ich bei Zenjob arbeiten will?
- Ich habe schon einen Nebenjob, kann ich trotzdem bei Zenjob arbeiten?
- Ich studiere an einer internationalen / privaten Uni o.ä. und habe keine Studienbescheinigung - kann ich mich trotzdem bewerben?
- Kann ich auch bei Zenjob arbeiten, wenn ich nur kurzzeitig vor Ort bin?
- Muss ich Deutsch sprechen, wenn ich bei Zenjob arbeiten möchte?
- Gibt es Gründe, die mich von einer Bewerbung bei Zenjob ausschließen?
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.